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Was wir tun - Hilfe in der Zwangsversteigerung

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Was wir tun
(wenn Sie als Fremder zum ersten Mal an unsere Türe klopfen)
Wir informieren Sie über die Grenzen unserer Auskunftserteilung fremden Dritten gegenüber
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verbietet es, dass Menschen, welche nicht über die entsprechende staatlich legitimierte Erlaubnis zur individuellen Rechtsberatung verfügen, diese ausüben. Die Grenze ist fließend, ab wann man von individueller Rechtsberatung sprechen muss. Wir dürfen also in solchen Fällen lediglich über allgemeine Rechtstatbestände referieren bzw. eher noch Hinweise zu einschlägiger Fachliteratur weitergeben, oder aber Ihnen einen entsprechenden Fachanwalt empfehlen.
Wir erläutern Ihnen die Bedeutung der Mitgliedschaft im BZVI e.V.
Hier möchte ich ausdrücklich auf die Seite zur Mitgliedschaft verweisen, wo alles genau beschrieben steht. Hier nur soviel: Das Mitglied ist kein fremder Dritter mehr, und das RDG erlaubt ausdrücklich, dass anwaltlich beaufsichtigte und fachkundig angeleitete Mitarbeiter eines Vereins sehr wohl auch individuelle Rechtsberatung bei den Mitgliedern durchführen, und zwar in dem Bereich, welcher zum Kernthema des Vereins gehört, hier also die Thematik Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, mithin Zwangsvollstreckung im Allgemeinen. Dies umfasst jedoch nicht die etwaige Vertretung nach außen, z.B. bei Gericht, zulässig ist das nur im Innenverhältnis.
Wir bieten Schulung und Ausbildung an, In Wochenend- und Online-Seminaren
Natürlich steht dabei die Eigeninitiative des Vereinsmitglieds als unverzichtbares Fundament an erster Stelle. Geeignete Rechtsliteratur werden wir empfehlen, ebenso erhalten Mitglieder Zugang zu einer im Laufe der nächsten Monate immer differenzierteren wachsenden Linkliste zu nahezu allen Themenbereichen, denen man während einem Zwangsversteigerungsverfahren begegnen kann.
Hinzu kommen Online-Schulungen, die im Laufe des Jahres 2018 beginnen werden, wobei das erste Level in der Mitgliedschaft kostenfrei enthalten ist, die weiteren Stufen, beispielsweise wenn es um den gekonnten Einsatz von Rechtsmitteln aller Art geht, können aufgrund der Herstellungskosten nur moderat kostenpflichtig angeboten werden. Und es gibt die Möglichkeit (lediglich bei entsprechendem Interesse), intensive Wochenendseminare für die Mitglieder zu organisieren, damit man schneller professionell im Umgang mit der Materie werden kann (auch hier entstehen Kosten).
Uns ist natürlich bewusst, dass das ein schwerer Weg ist, der auch selten ausreicht, dass die Mitglieder, die sich leider meist erst in letzter Minute auf die Suche nach Hilfe gemacht haben, in ihrem Verfahren ohne intensive tätige Unterstützung selbst wirksam handeln können. Gleichwohl, das Verständnis wächst jeden Tag und damit wird auch die Kommunikation immer besser, so dass auch die notwendigerweise zu stellenden Anträge, die wir im Entwurf den Mitgliedern erlaubter Weise als Vorschlag an die Hand geben, dann viel besser verstanden und mit der "Kraft der Erkenntnis" erfüllt werden können.
Was wir für und mit den Mitgliedern tun, die sich zusätzlich für eine umfassende Intensiv-Begleitung und Beratung entschließen, welche bezogen auf den Aufwand unter keinen Umnständen durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt werden kann, wird im geschlossenen Mitgliederbereich dieser Website genau erläutert. Auch diese Option bleibt natürlich den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten.



Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an
Hilfe hat kein festes Programm, sie orientiert sich stets an der individuellen Ausgangslage eines jeden Betroffenen. Für beispielsweise einen "Ertrinkenden" muss die Hilfe anders aussehen als für einen, der im Begriff ist "abzustürzen".
Wir hören Ihnen zu
Wir bieten für jeden betroffenen Interessenten zumindest ein insofern kostenfreies Erstgespräch am Telefon an.
Nur durch genaues Hinhören lernen wir Sie kennen, die Ängste, Nöte, Wut, Hoffnungen und Hoffnungslosigkeiten, Ihre Talente und Möglichkeiten, die wichtigsten konkreten Bedürfnisse Ihrer Familie einzuschätzen und so ein zunehmend genaues Gesamtbild vor Augen zu haben, welches schließlich zu einem der wichtigsen Wegweiser für eine mögliche und für Sie passende Hilfe werden kann.
Wir erfragen den aktuellen Stand Ihres Vollstreckungsverfahrens
Die Hilfsmöglichkeiten hängen natürlich auch ganz wesentlich vom Stand des Verfahrens ab. Auch ohne Fachkenntnisse zu besitzen, wird jeder sofort begreifen, dass es einen riesengroßen Unterschied macht, ob wir uns erst einen Tag vor oder sogar nach dem Zwangsversteigerungstermin (innerhalb der 2-Wochen-Frist ab dem Zuschlag, bevor dieser nämlich zur Rechtskraft erwächst) kennenlernen oder bereits zum Zeitpunkt, an dem Bank gerade erst die Darlehenskündigung androht mit dem Hinweis auf eventuell dann einzuleitende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Sie aus dem Alltagstrott aufschreckt und Sie sofort zur Tat schreiten.
Im Herbst 2017 wandte sich ein Ratsuchender an uns und bat darum, dass wir ihm sein Haus doch bitte zurückholen mögen - das aber bereits im Jahre 2012 versteigert worden ist. "Rien ne va plus..." sagte da der Franzose, und auch wir konnten hier nur dazu raten, ab sofort auf den "wehmütigen Blick zurück" zu verzichten. Und selbst Schadenersatzansprüche waren da schon verjährt.
Wir besprechen ganz allgemeine erste Fragen zur Zwangsversteigerung
Das betrifft nur Dinge, die man im Internet letztlich überall auch selbst finden kann. Wenn es ins Differenzierte hineinreicht, müssen wir grundsätzlich auf die Mitgliedschaft verweisen (siehe dazu auch rechte Spalte). Wir erörtern mit Ihnen aber gerne die groben Grundzüge unserer empfohlenen Vorgehensweise.
Wir verfügen über fundierte Wissensquellen. Und nach mehr als einem Jahrzehnt der täglichen Vollzeitbeschäftigung mit dem Thema Zwangsversteigerung und allem, was damit einhergeht, bleibt denn doch vieles dauerhaft abrufbar in Erinnerung. Außerdem haben wir ja heutzutage den unschätzbaren Vorteil gegenüber früheren Zeiten, dass wir nahezu alles, was es offiziell zu wissen gibt, über das Internet in Erfahrung bringen können.
Wenn wir zurückdenken an die Zeiten, in denen man für so etwas ins Münchner Rathaus gehen musste, wo sich auch eine öffentliche Rechtsbibliothek befindet: Die wichtigen Bücher waren entweder ausgeliehen oder aber so veraltet (z.B. Gesetzeskommentare), dass man lediglich eine Ahnung, aber keine wirklich verwertbare Gewissheit mit nach Hause nehmen konnte. Finsterstes Mittelalter also....
Und sollten wir doch einmal zu Fragenden werden, dann schauen wir nach, wo das geschrieben steht. Und wenn auch das nichts bringt, fragen wir unseren Justiziar, zu dessen Aufgaben bei der Anleitung unserer Tätigkeit auch die Wissensvermittlung an die Adresse der Mitgliederbetreuung ist.
Notfall-Hotline: 03212-90 99 762
(AB und Fax)    E-Mail: info@bzvi.de
bzvi.de
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