Der BZVI e.V. in Kürze:
Allgemeines:
- Der
BZVI e. V. ist neben dem aktiven Eingreifen unserer Spezialisten immer
auch auf „Hilfe zur Selbsthilfe“ ausgerichtet. Dies ist deshalb von
Vorteil, weil im Vollstreckungsverfahren kein Anwaltszwang herrscht (§ 13
Rechtspflegergesetz) und so der Schuldner bei entsprechendem
Wissenshintergrund selbst wirksam tätig werden kann.
- Wir
geben hierzu unseren Mitgliedern Hinweise zum Basiswissen rund um das
Zwangsversteigerungsverfahren, vermitteln ihnen Literaturhinweise und
ermutigen sie zur Entwicklung von eigener Kompetenz im Umgang mit
Fachliteratur, Gerichts- und Gläubigerschriftverkehr, Verhandlungen mit
Gläubigern und der Entwicklung von Lösungs-Strategien.
- Aufgrund
der engen Verflechtung von Insolvenzen mit anderen rechtlichen Bereichen,
welche anwaltliches Eingreifen erfordern, bearbeiten wir Insolvenzen
grundsätzlich nicht aktiv, sondern nur informell hinsichtlich der möglichen
Wechselwirkungen zu einem ebenfalls akuten ablaufenden Zwangsversteigerungsverfahren.
Hier empfehlen wir grundsätzlich entsprechend spezialisierte Anwälte.
- Wir
beantworten allgemeine Rechtsfragen nur für Mitglieder und stets unter
Hinweis auf zuverlässige Quellen - Achtung! Individuelle Fragestellungen
werden nur im vom Rechtsdienstleistungsgesetz gestatteten Rahmen und nur
im Zusammenhang mit einer vorher vereinbarten individuellen
Intensivbetreuung = Vollversorgung durch das ganze Verfahren umfassend bearbeitet!
- Mitglieder
tauschen untereinander ihre Erfahrungen aus (z.B.
geschlossenes, nicht öffentlich zugängliches Mitgliederforum) und
entwickeln gegebenenfalls Synergien auch für gemeinsame neue berufliche
Projekte.
Individuelle
Intensivbetreuung:
- Die
detaillierte Bestandsaufnahme einer individuellen Gesamtlage (nur beim
Mitglied vor Ort möglich) und die individuelle „Step
by Step“- Begleitung
durch das gesamte ZV-Verfahren ist gegen eine dem Arbeitsumfang und
Materialeinsatz angemessene vorher zu vereinbarende Aufwandsentschädigung zu
vergüten.
- Als
Mitglieder im BZVI erhalten Sie auch kompetente individuelle
Rechtsberatung im Rahmen des vom Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubten
Umfangs, also im Innenverhältnis zwischen Betreuer und Mitglied. Hier
steht eine fundierte Erfahrung und Rechtspraxis aus mittlerweile zwölf Jahren
und mehr als dreihundert Fällen zur Verfügung. Eine rechtlich zulässige
und wirksame Vertretung des Mitglieds gegenüber Dritten, also auch
gegenüber dem Gericht, bleibt aus gesetzlichen Gründen allerdings der Anwaltschaft
vorbehalten. Hier verfügen wir aber über Kooperationen mit spezialisierten
Anwälten, z.B. Bankenrechtlern, die wir den Mitgliedern empfehlen können.
- Die
individuelle Betreuung kann auch die aktive Unterstützung im Rahmen einer
Hilfe zur Selbsthilfe bei der Verbesserung der wirtschaftlichen
Gesamtsituation, die Vorbereitung eines eventuellen Zwischenerwerbs des
Objekts mit Hilfe privat finanzierter Fremdfirmen und eines Rückerwerbs
durch einen vorhandenen Bonitätsträger aus der Familie, die nur sehr
begrenzt mögliche Vermittlung von Möglichkeiten zur Umfinanzierung nach
der Beschlagnahme und gezielte Anregungen zur Planung neuer beruflicher
Wege beinhalten.
- Falls
nötig und gewünscht und im Individualfall angezeigt, nennen wir den
Mitgliedern uns persönlich bekannte, in der Sache bewanderte und bewährte
weitere Fachleute (zwecks individueller Rechtsberatung, Mediation,
Unternehmensberatung, ggf. Finanzierungen etc.).
Hierbei
übernimmt der BZVI e.V. weder eine Haftung noch eventuell dort anfallende
Kosten. Es entsteht im Falle einer Inanspruchnahme solcher Berufsgruppen
ein vom Verein völlig unabhängiges Vertragsverhältnis zwischen dem
entsprechenden Fachmann und den ihn beauftragenden Betroffenen.
- Im
Falle eines doch nicht abzuwendenden Verlustes des Hauses/der Wohnung
bieten wir eine Begleitung und gemeinsame Planung für „die Zeit danach“
und einen Neustart an.
Seminare:
- Bei
entsprechender Nachfrage organisiert der BZVI e.V. Seminare zu bestimmten
Themenbereichen. Die Kosten für Organisation, Materialaufwand und Referentenhonorare sind durch im Vorfeld zu
vereinbarende Teilnahmegebühren durch die Seminarteilnehmer zu erstatten.
- Für
das 2. Halbjahr 2018 ist der Start von videogestützten Online-Seminaren in
Vorbereitung, mit denen die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen zum
Zwangsversteigerungsverfahren beantwortet werden. Hierzu werden wir
rechtzeitig weiter informieren.