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Wer wir sind ... - Hilfe in der Zwangsversteigerung

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Wer wir sind

Hier verfügen wir aber über Kooperationen mit spezialisierten Anwälten, z.B. Bankenrechtlern, die wir den Mitgliedern empfehlen können. Siehe hierzu auch unter der Rubrik Links.

Unterstützung bietet der BZVI e.V. in Form von:

  • persönlichen Gesprächen, auch mit rechtlichen Hinweisen

  • detaillierter Analyse der individuellen Situation der Schuldner und Familien, Strategieplanung und deren Durchführung, Überprüfung und rechtliche Einschätzung von Gerichtsbeschlüssen sowie dem bisherigen Verfahrensgang, Konzeption von Anträgen und Schreiben ans Gericht, die das Mitglieds nach umfassender Absprache an das Gericht versendet, Überprüfung und rechtliche Würdigung von vorangegangenen Anträgen und/oder von Schriftsatzentwürfen der Mitglieder, ggf. Kooperation mit bereits vorhandenen Anwälten, Rechtsrecherchen in großen Urteilsdatenbanken etc., (diese sehr aufwändigen Tätigkeiten können jedoch nur im Rahmen der bereits genannten Intensivbetreuung durchgeführt werden)

  • Möglichkeit zum Gedankenaustausch im Mitgliederforum

  • Begleitung durch die Zwangsversteigerung und ggf. Assistenz bei der Privatinsolvenz

  • Weitergabe von wichtigen Adressen

  • Bekanntmachung von Literaturhinweisen und unverzichtbaren Wissensquellen
Im Bündnis für Zwangsversteigerungs- und Insolvenzbetroffene e.V. haben sich Menschen zusammengeschlossen, die Erfahrung mit Zwangsversteigerungen und Insolvenzen haben.

Entweder weil sie beruflich damit zu tun haben und hatten, oder weil sie bereits selbst einmal Oper von einer Zwangsversteigerung oder Insolvenz waren.

Der BZVI hilft Menschen, die - aus welchen Gründen auch immer - in einem Zwangsversteigerungsverfahren oder einer Insolvenz stehen und dabei Unterstützung und Hilfe von außen brauchen.

Diese Tätigkeit des BZVI ist als “Hilfe zur Selbsthilfe” konzipiert und besteht aus einem Austausch innerhalb des Mitglieder-Kreises. Eine ggf. notwendige Aufwandsentschädigung, wie sie bei kompletter Intensivbetreuung anfällt, wird jeweils individuell durch unsere Mitgliederbetreuung vereinbart.

Das heißt ganz konkret, dass die Betroffenen ihre Aktivität nach außen, also auch dem Gericht gegenüber, unter dem eigenen Namen entfalten. Als Mitglieder im BZVI erhalten Sie auch kompetente individuelle Rechtsberatung im Rahmen des vom Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubten Umfangs, also im Innenverhältnis zwischen Betreuer und Mitglied. Hier steht eine fundierte Erfahrung und Rechtspraxis aus mittlerweile zwölf Jahren und mehr als dreihundert intensiv aktiv begleiteten Fällen zur Verfügung. Eine rechtlich zulässige und wirksame Vertretung des Mitglieds gegenüber Dritten, also auch gegenüber dem Gericht, bleibt aus gesetzlichen Gründen allerdings der Anwaltschaft vorbehalten.
Notfall-Hotline: 03212-90 99 762
(AB und Fax)    E-Mail: info@bzvi.de
bzvi.de
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