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Mitglied werden - Hilfe in der Zwangsversteigerung

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Mitglied werden!

Als Mitglied im BZVI können Sie die im hier herunterzuladenden Text “Wege der Zusammenarbeit - Merkblatt für Mitglieder und solche, die es werden wollen” beschriebenen Möglichkeiten für sich und Ihre Situation nutzen.

Die Mitgliedschaft beginnt nach dem Eingang der schriftlichen Aufnahmebewilligung durch den Vorstand des Vereins beim neuen Mitglied mit erfolgtem Eingang der Aufnahmegebühr (derzeit 150 €) auf dem Konto des Vereins. Danach erhalten Sie auf ausdrücklichen Antrag auch die Zugangsdaten für den geschlossenen Mitgliederbereich auf dieser Website sowie für das Mitglieder-Forum. Bitte beachten Sie vor der Anforderung Ihres Mitgliedsantrags unbedingt die Satzung des BZVI.

Haben Sie noch Fragen? Dann bitten wir Sie, zunächst bei den “Häufigen Fragen” nachzulesen, ob Sie dort die gewünschten Antworten finden. Falls dann noch Fragen offen sind, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und beschreiben Sie uns möglichst genau, worum es geht.

Für akute Notfälle, die keinerlei Zeitaufschub gestatten, haben wir eine reine Anrufbeantworter-Rufnummer eingerichtet (24 Stunden / 7 Tage erreichbar, Rückruf erfolgt schnellstmöglich, ggf. auch am späten Abend): 03212-90 99 762. An diese Nummer können auch Faxe geschickt werden.

Sind Sie an einer Mitgliedschaft interessiert!?
Hier können Sie zur Beantragung einer Mitgliedschaft ein “Merkblatt und Anforderung eines Mitgliedsantrags” herunterladen. Bitte folgen Sie den dortigen Anweisungen

Zum Öffnen des Dokuments benötigen Sie den Adobe-Reader, den Sie nötigenfalls gratis hier herunterladen können.
Notfall-Hotline: 03212-90 99 762
(AB und Fax)    E-Mail: info@bzvi.de
bzvi.de
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