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Häufig gestellte Fragen - Hilfe in der Zwangsversteigerung

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Fragen an den BZVI e.V.

Warum muss ich eigentlich Mitglied sein, damit ich die volle Unterstützung des BZVI erhalten kann?
Der BZVI e.V. ist eine Solidargemeinschaft, eine Selbsthilfegruppe vor allem von betroffenen Menschen. Bitte lesen Sie dazu die Satzung. Innerhalb der Mitgliedergruppe können wir unsere Erfahrungen frei austauschen, um wechselseitig unseren Wissenshorizont auszuweiten, ohne dass wir uns eines eventuellen Vorwurfs der unerlaubten Rechtsberatung aussetzen würden, wie es bei einem Gedankenaustausch fremden Dritten gegenüber geschehen könnte, selbst und gerade auch wenn dies unentgeltlich geschieht. Wir vermitteln neben den eigenen Lebenserfahrungen ausschließlich die Kenntnis öffentlich zugänglicher Wissensquellen. Die individuelle rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall ist nur im engen Rahmen des durch das Rechtsdienstleistungsgesetz Erlaubten und unter stiller Begleitung der Vereinsanwälte statthaft. Insbesondere für diese individuelle Intensivbegleitung ist daher die Mitgliedschaft unabdingbare Voraussetzung. Zum Außenverhältnis: Mitglieder können einander nicht gegenüber Dritten rechtlich vertreten. Siehe bitte auch die ausführlichen Darlegungen unter "Mitgliedschaft"
Kann der BZVI auch in aussichtslosen Fällen helfen?
Man könnte recht kühn behaupten, dass es keine aussichtslosen Fälle gäbe – doch das wäre unehrlich und damit falsch. Natürlich gibt es solche Fälle, in denen nichts mehr geht. Wir neigen jedoch nur allzu oft dazu, einerseits die Augen vor der unangenehmen Wirklichkeit zu verschließen und stattdessen unser Heil in unrealistischen Vorstellungen, in Luftschlössern zu suchen, und geben uns ganz dem Prinzip einer „blinden“ Hoffnung hin.

In gleicher Weise neigen wir andererseits jedoch auch dazu, die uns umgebende Wirklichkeit mit einem tiefen Schwarz anzumalen, getrieben vom Gefühl der Ohnmacht, Verzweiflung und Wertlosigkeit, und würden mitunter am liebsten sogar sterben. Die normale Anwaltschaft unterstützt diesen Trend oftmals einfach aufgrund ihrer Verpflichtung im Rahmen beruflicher Vorschriften, indem sie eine Tendenz darstellen, die von grundsätzlicher Aussichtslosigkeit spricht. Deswegen zahlen beispielsweise die meisten Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nicht, wenn es um Zwangsvollstreckungen geht. Auch Prozesskostenhilfe durch das Gericht wird meist versagt wegen grundsätzlich mangelnder Aussicht auf Erfolg. Nur für den Bereich rechtlicher “Nebenkriegsschauplätze” aus dem materiell-rechtlichen Sektor oder bei greifbaren Grundrechtsverletzungen, die mit dem Zwangsversteigerungsgeschehen in Verbindung stehen, gibt es gelegentlich Ausnahmen.

Beide Positionen (blinde Hoffnung wie auch Schwarzseherei) sind jeweils für sich genommen von Grund auf unangebracht, wenngleich menschlich gesehen sehr verständlich. In beiden Fällen ist der eigene Blick fast völlig verstellt für eine klare Wahrnehmung der tatsächlichen Lage und der Potenziale, die häufig konkret zur Verfügung stehen. Ein erklärtes Ziel des BZVI e.V. und der erste Schritt zur Veränderung der akuten Lage ist die Befreiung der eigenen Wahrnehmung, Ihrer Wahrnehmung, vom Ballast allzu beschönigender wie auch Entsetzen verbreitender Vorstellungen.

Wir werden Ihnen in Ihrem Bemühen zur Seite stehen, wenn Sie das Wagnis eingehen, alle Dinge des Gewordenen zunehmend vorurteilsfrei zu betrachten und vielleicht auch erstmals wirklich wahrzunehmen. Dann, wenn die Fakten ungeschminkt auf dem Tisch liegen und die gemeinsamen Erfahrungsschätze zur Anwendung kommen, erst dann können wir eine vorsichtige Prognose wagen und daraufhin eine gemeinsame Strategie entwickeln. Das kann aber auch genauso bedeuten, miteinander einen Weg zu finden, das Unvermeidliche zu ertragen und anschließend einen kraftvollen Neustart zu unternehmen.
Manchmal hört man, der BZVI würde sich nur die „Rosinen“ an Fällen rauspicken und alle anderen ohne Hilfe lassen. Was steckt hinter dieser Einschätzung?
Wir befassen uns vor allem mit solchen Fällen, bei denen sich von Anfang an überhaupt machbare Rettungslösungen deutlich abzeichnen. Oftmals sind dies Fälle, die sozusagen bloß durch eine unglückliche Verkettung der Umstände entstanden sind und durch ein beherztes gemeinsames Vorgehen entflochten werden können. Sofern eine grundsätzliche Initiativkraft bei den Betroffenen vorhanden ist, die nur durch die Lage momentan blockiert ist, versuchen wir diesen Menschen mit unseren Kenntnissen und Ideen den notwendigen Schubs zu geben, den es braucht, um die “Karre wieder flott zu kriegen”.

Es gibt aber auch Betroffene, deren innere Einstellung ein Zusammenwirken sehr erschwert bis unmöglich macht. Sie wollen beispielsweise nicht selbst tätig sein, aus welchen berechtigten oder unberechtigten Gründen auch immer, wollen, dass man alles für sie tut, sie rettet – und dann soll es vor allem weitergehen wie bisher. Das, so zeigt leider die Erfahrung, sind oft aussichtslose Fälle, die vielleicht unbewusst den finalen Hieb des letztlich selbst gestalteten Schicksals herbeirufen, damit sich auch bei ihnen endlich insgesamt etwas ändern kann an der Marschrichtung, die sie letztlich in die fatale Lage gelenkt hat. Das mit ansehen zu müssen, bereitet großen Kummer.

Wir vom BZVI e.V. lernen allmählich, auch solches zu akzeptieren, zu respektieren und uns dann zurückzuziehen, auch wenn wir aus unserer Perspektive einen gangbarewn Weg sähen. Ohne die Initiative der Betroffenen sind auch wir machtlos, aber die Freiwilligkeit des Menschen ist nun einmal ein unantastbarer Wert.
Arbeitet der BZVI auch mit halblegalen oder gar illegalen Methoden?
Nein, unter keinen Umständen! Vielmehr ist es so, dass wir uns bemühen, beispielsweise solche Methoden der “Schwarzen Schafe” unter den Gläubigerbanken zu entlarven und offen auf den Tisch zu bringen - mitunter reicht es auch, der eingeschränkten menschlichen Sichtweise und Phantasielosigkeit reiner “Zahlenmenschen” einen erfrischenden Impuls zu schenken... .

Auch nutzen wir natürlich die Möglichkeit psychologischer Momente in Verhandlungen, um der wirklich unwürdigen Dreistigkeit, die den Betroffenen vielerorts entgegenschlägt, eine entsprechende Hebelkraft entgegensetzen zu können. Dies aber geschieht niemals um den Preis der Integrität.

Der Grund dafür ist einfach: Unwahrhaftigkeit und Illegales schwächen ganz enorm und zerstören dadurch die Basis für eine Heilung, einen Neuanfang. Diese Methoden zögern fast immer nur das Unvermeidliche ein ganz wenig hinaus, und der Preis, den man als Mensch dafür zu zahlen hat, ist viel zu hoch, als dass man ihn mit materiellen Werten aufwiegen könnte.
Arbeitet der BZVI auch mit Rechtsanwälten zusammen?
Es gibt eine Reihe von Rechtsanwälten, mit denen wir immer wieder gut kooperieren (siehe z.B. unsere Link-Seite), sofern es parallel zum Zwangsversteigerungsverfahren andere rechtliche Schritte zu unternehmen gilt, bei denen Anwaltspflicht herrscht. Gegebenenfalls kooperieren wir auch mit bereits vom Betroffenen beauftragten Anwälten, soweit diese bereit zur sachbezogenen Kooperation sind. Im Zwangsversteigerungsverfahren selbst herrscht bekanntlich keine Anwaltspflicht (siehe § 13 RPflG). Der Betroffene kann sich also im Verfahren auch selbst vertreten.

Mit erfahren kompetenter Hilfe an der Seite ermutigen wir unsere Mitglieder dazu, sich entweder selbst zu vertreten oder wenigstens in der eigenen Sache so kundig zu machen, dass sie imstande sind, ihrem eventuell vorhandenen Anwalt ein möglichst gut informierter Partner zu sein. Jeder kann und sollte also dann den Anwalt seiner Wahl mit umfassenden und differenzierten Angaben versorgen, damit die gewollten Dinge auch entsprechend geschehen können. Wie heißt es so schön: Jeder Anwalt ist so gut wie sein Mandant es zulässt.

Die Auseinandersetzung mit der eigenen Angelegenheit ist darüber hinaus ein für den wirtschaftlichen Neubeginn wichtiger Akt zur Aktivierung der eigenen Initiativkräfte.
Was muss und kann ich als Gegenleistung für die erhaltene Begleitung und Hilfe tun?
Ihre wichtigste Leistung wird es sein, die notwendigen Schritte zur Klärung der Lage, zur Sanierung und einem erfolgreichen Neustart ohne großes Zögern zu unternehmen. Das sind oftmals große innere Anstrengungen, denen Sie sich unterwerfen müssen, um die allzu „liebgewordenen“ Gewohnheiten der Lähmungszustände hinter sich zu lassen. Durch die wie auch immer gearteten Vorstellungen, die wir über Jahre heranziehen und fleißig "ernähren", ist unser Blick verschleiert und getrübt.

„Adlerauge, sei wachsam!“ Unser Wertesystem, in dem wir uns mittlerweile auf den ganz unteren Rängen häuslich eingerichtet haben, bedarf der umfassenden Renovierung. Damit werden Sie alle Hände voll zu tun haben. Wenn sich dann der Erfolg einstellt, ist das natürlich für den BZVI e.V. und seine Mitglieder eine große und freudig empfangene ideelle Mitleistung.

Wo für Sie je nach Nutzung unserer Angebote eine finanzieller Aufwandsentschädigung anfällt, können Sie hier nachlesen. Das hängt jedoch letztlich vom individuellen Einzelfall ab und kann erst nach genauer Kenntnis Ihrer individuellen Gegebenheiten zutreffend bewertet werden.
Was ist, wenn man mir letztlich doch nicht helfen kann?
Zweifelsohne ist das eine schwer zu verdauende Situation. Aber Sie haben letztlich die Wahl, wie Sie damit umgehen. Auch wenn es etwas platt erscheint, so ist mir persönlich der gute „Hans im Glück“ ein Lichtblick gewesen. Unter der Last des Goldes ächzte er und litt Schmerzen, am Schluss jedoch war er frei und beglückt, die doch oft zu belastenden und das Lebendige aufsaugenden Bindungen des Besitzes nicht mehr erleiden zu müssen.

Viele von uns im BZVI e.V. haben definitiv alles verloren und sind durch dieses entsetzliche Tal gewandert. Aber sie haben sich nicht davon töten lassen, sondern stehen heute teilweise erfolgreicher und glücklicher da als jemals zuvor.

Wir alle wissen: Die Chancen, eine laufende Zwangsversteigerung völlig abzuwenden, sind sehr gering, meist gewinnen wir nur mehr oder weniger Zeit, manchmal auch für viele Jahre - und ersparen uns dadurch enorme Summen ansonsten fälliger Mieten. Wir kennen aus eigener Anschauung einen Fall, der sein Verfahren mit Schreiben für 16 Jahre ausgebremst hat und in dieser Zeit ca. 1.500 € pro Monat, für insgesamt 192 Monate, wirtschaftlicher Gewinn: 288.000,00 € an ersparten Mietzahlungen. Also lohnt sich mitunter der Widerstand in erstaunlicher Weise. Dagegen ist der vergleichsweise minimale Kostenaufwand für professionelle Begleitung eigentlich völlig zu vernachlässigen.

Wenn wir garnichts tun, geht alles rasch zu Ende, wenn wir aber den Kampf aufnehmen, können wir zumindest unsere Menschenwürde einfordern, die man uns ja auch fortlaufend absprechen will.

Tatsache ist:
Es gibt ein Leben nach der Zwangsversteigerung, es gibt auch ein Leben nach der Insolvenz. Gleichwohl ist uns Menschen die hohe Kunst des Loslassens nicht gar so oft in die Wiege gelegt worden.

Tatsache ist auch:
Nicht der schiere Verlust der Immobilie ist es, der uns vorrangig in die Tiefe reißt, sondern die Demütigung, die Entwürdigung, die totale Degradierung im gesellschaftlichen Kontext, für die wir allerdings primär durch unsere inneren Vorstellungen und Projektionen selbst verantwortlich sind. Diese massive Selbstentwertung können wir aber bei entsprechender Erkenntnis der tatsächlichen Lebens-Sachverhalte schlicht beiseite legen...
Ein grausam glückliches Schicksal...
Zur Ermutigung möchte ich die Geschichte eines guten Schulfreundes erzählen: Er war ein begnadeter Erfinder, hatte die Maschinenbaufirma seines Vaters, der auch schon vielfacher Patentinhaber gewesen war, in familiärer Treue und Tradition übernommen und fortgeführt. Wie es sich für ein gutes Familienunternehmen gehört, war er morgens der erste und abends der letzte im Betrieb. Da war es richtig praktisch, dass die alte Villa, in der seit Großvaters Zeiten alle gewohnt hatten,  auf dem Betriebsgelände stand. Dann kam ein Wochenende im August, an dem er seit langem wieder einmal seine Frau und die vier Kinder ins Auto gepackt hatte und in die Berge gefahren war, wo er in der Almhütte eines Freundes ein gern gesehener Gast war. Es war ein wunderbares Wochenende und er freute sich, einmal in Ruhe seinen Kindern beim Herumtollen zusehen zu können. Als sich der Sonntag zum Abend neigte, packten sie wieder alles zusammen und fuhren die 80 Kilometer nach Hause zurück.

Als sie über die letzte Hügelkuppe fuhren, hatten sie auf einmal diesen beißenden Geruch in der Nase - und da sahen sie schon, dass die vermeintliche Gewitterwand in Wirklichkeit Brandrauch war. Und dann standen sie vor dem, was einmal ihr Beruf, ihr Zuhause, ihr Leben gewesen war. Sonntag Nacht war alles abgebrannt. Mein Freund Klaus hatte alles verloren, alle Papiere waren verbrannt, alle technischen Zeichnungen, alle Patentunterlagen, alles, alles. Sie besaßen praktisch nur noch das, was sie am Leibe trugen und mitgenommen hatten für ihren Wochenendausflug.

Sie kamen im Hotel unter. Als Klaus am, Montag morgen etwas Geld abheben wollte, waren alle Konten gesperrt. Und das blieb auch so.

Ich verlor die Familie aus den Augen. Doch vor ein paar Jahren entdeckte ich zufällig das Foto von Klaus in einer Züricher Zeitung. Eine Bilderausstellung wurde dort angekündigt - und sein Name stand dabei. Nach so vielen Jahren waren mir die Ereignisse von damals wieder ganz präsent, und so setzte ich mich spontan ins Auto und fuhr nach Zürich. Auf der Vernissage hielt ich mich im Hintergrund, bis der offizielle Teil des Abends vorüber war und ging dann auf Klaus zu, der mich trotz meiner deutlich veränderten Silouhette gleich wiedererkannte.

Wir saßen dann bis spät in der Nacht beieinander und am Ende  bekannte er: Ich bin dem Schicksal so unendlich dankbar für die Katastrophe von damals. Ohne dieses Ereignis hätte ich mein Leben - durchaus sinnvoll - in der Fortführung der Arbeiten derer, die vor mir da waren, fort- und zu Ende geführt. Und ich hätte niemals die Chance bekommen, meinen Kindheitstraum, Maler zu werden, zu verwirklichen. Und, lachte er, wir können sogar gut davon leben. Alle seine Kinder waren da, und selbst der kleinste seiner mittlerweile 14 Enkel durfte dabei sein und ritt wild auf seinem Schoß...
Notfall-Hotline: 03212-90 99 762
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